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   BAG, 16.07.1959 - 1 AZR 582/57   

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BAG, 16.07.1959 - 1 AZR 582/57 (https://dejure.org/1959,813)
BAG, Entscheidung vom 16.07.1959 - 1 AZR 582/57 (https://dejure.org/1959,813)
BAG, Entscheidung vom 16. Juli 1959 - 1 AZR 582/57 (https://dejure.org/1959,813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Feiertagsbezahlung - Feiertag - Arbeitsausfall - Witterungsbedingte Gründe - Wetterlage - Schlechtwetter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 8, 80
  • NJW 1959, 1894
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.01.1959 - 1 AZR 478/55

    Gerichte für Arbeitssachen - Zahlung von Ruhegehalt - Entscheidung der Vorfrage -

    Auszug aus BAG, 16.07.1959 - 1 AZR 582/57
    Q " hätte sie sich am 25» und 26« Dezember 1956, wenn diese Tage Arbeitstage gewesen wären, entsprechend verhalten müsseno Es würde mit den Pflichten des Arbeitgebers unvereinbar sein, wenn er, nachdem er sonst bei vergleichbarem Wetter hat weiter arbeiten lassen, für die Feiertage sich darauf berufen würde, er hätte bei der gleichen Wetterlage nicht weiter arbeiten lassen« Das Landesarbeitsgericht wird weiter zu prüfen haben, wie sich ein verständiger Arbeitgeber des Baugewerbes bei einer solchen Wetterlage zu verhalten pflegt« Hätte einsolcher Arbeitgeber bei einem Wetter wie an den hier streitigen Tagen dann ar beiten lassen, wenn es sich um gewöhnliche Arbeitstage gehandelt hätte, so kann sich auch die Beklagte nicht darauf berufen, dass sie zur Einstellung der Arbeit an den beiden Weihnachtstagen wegen der an diesen Tagen bestehenden Wetterlage befugt gewesen wäre« Eine Vorlage des Rechtsstreits an den Grossen Senat wegen einer etwaigen Abweichung von der Entscheidung des Zweiten Senats vom 12« November 1958 - 2 AZR 427/57 - (AP Nr« 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin) war nicht geboten« Einmal hat sich der Zweite Senat in seinem Urteil nicht mit dem Gesetz zur Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen der Bundesrepublik und dem RTV für das Baugewerbe beschäftigt, sondern mit dem Feiertagslohnzahlungsgesetz des Landes Berlin und der Reichstarifordnung für das Baugewerbe« Zum anderen aber ist der erkennende Senat hinsichtlich der Entscheidungen von Rechtsfragen aus dem Feiertagsrecht in vollem Umfange an die Stelle des Zweiten Senats getreten, so dass er ohne Anrufung des Grossen Senats in der Sache selbst entscheiden kann (vgl« Urteil des erkennenden Senats vom 22« Januar 1959 ~ 1 AZR 478/55 -, das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen ist .sowie Wieczorek, GVG 1957, § 156 Anm« B II; BGH 13c 3» 1956, DVBlo.1956, So 759, 761; BGH 17.9 o 1958, NJW 1958, So 1982 ff.j ,.
  • BAG, 12.11.1958 - 2 AZR 427/57

    Gesetzliche Wochenfeiertag - Schlechtwetter - Bauarbeiter - Fortzahlung des

    Auszug aus BAG, 16.07.1959 - 1 AZR 582/57
    Q " hätte sie sich am 25» und 26« Dezember 1956, wenn diese Tage Arbeitstage gewesen wären, entsprechend verhalten müsseno Es würde mit den Pflichten des Arbeitgebers unvereinbar sein, wenn er, nachdem er sonst bei vergleichbarem Wetter hat weiter arbeiten lassen, für die Feiertage sich darauf berufen würde, er hätte bei der gleichen Wetterlage nicht weiter arbeiten lassen« Das Landesarbeitsgericht wird weiter zu prüfen haben, wie sich ein verständiger Arbeitgeber des Baugewerbes bei einer solchen Wetterlage zu verhalten pflegt« Hätte einsolcher Arbeitgeber bei einem Wetter wie an den hier streitigen Tagen dann ar beiten lassen, wenn es sich um gewöhnliche Arbeitstage gehandelt hätte, so kann sich auch die Beklagte nicht darauf berufen, dass sie zur Einstellung der Arbeit an den beiden Weihnachtstagen wegen der an diesen Tagen bestehenden Wetterlage befugt gewesen wäre« Eine Vorlage des Rechtsstreits an den Grossen Senat wegen einer etwaigen Abweichung von der Entscheidung des Zweiten Senats vom 12« November 1958 - 2 AZR 427/57 - (AP Nr« 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin) war nicht geboten« Einmal hat sich der Zweite Senat in seinem Urteil nicht mit dem Gesetz zur Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen der Bundesrepublik und dem RTV für das Baugewerbe beschäftigt, sondern mit dem Feiertagslohnzahlungsgesetz des Landes Berlin und der Reichstarifordnung für das Baugewerbe« Zum anderen aber ist der erkennende Senat hinsichtlich der Entscheidungen von Rechtsfragen aus dem Feiertagsrecht in vollem Umfange an die Stelle des Zweiten Senats getreten, so dass er ohne Anrufung des Grossen Senats in der Sache selbst entscheiden kann (vgl« Urteil des erkennenden Senats vom 22« Januar 1959 ~ 1 AZR 478/55 -, das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen ist .sowie Wieczorek, GVG 1957, § 156 Anm« B II; BGH 13c 3» 1956, DVBlo.1956, So 759, 761; BGH 17.9 o 1958, NJW 1958, So 1982 ff.j ,.
  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 589/86

    Feiertagslohnzahlung und Streik

    Aus Wortlaut und Zweck der Regelung ergibt sich, daß der Anspruch auf Feiertagsbezahlung nur dann besteht, wenn der Feiertag die alleinige Ursache des Arbeitsausfalles bildet (BAGE 1, 241 = AP Nr. 1 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 8, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; Urteil vom 5. Februar 1965 - 3 AZR 497/63 - AP Nr. 17 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 42, 324 = AP Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG und BAGE 44, 160 = AP Nr. 41 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
  • BAG, 19.04.1989 - 5 AZR 248/88

    Anspruch des erkrankten Arbeiters auf Feiertagsvergütung

    Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Feiertagsbezahlung besteht hier ebenfalls nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (BAGE 1, 241 = AP Nr. 1 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 8, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 aaO; BAGE 13, 220, 222 f. [BAG 28.09.1962 - 1 AZR 347/61] = AP Nr. 14 zu § 1 aaO, zu II 3 a der Gründe; zuletzt BAGE 38, 255, 257 [BAG 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79] = AP Nr. 36 zu § 1 aaO, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 16.03.1988 - 4 AZR 626/87

    Auswirkung auf die Wochenarbeitszeit von mit freien Wochentagen zusammenfallenden

    Mit Recht hat dazu das Landesarbeitsgericht ausgeführt, daß ein Anspruch auf Feiertagsbezahlung nur dann entsteht, wenn der Feiertag die alleinige Ursache des Arbeitsausfalles ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 1, 241; 8,80; 42, 324 = AP Nr. 1, Nr. 6, Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; Urteil vom 5. Februar 1965 - 3 AZR 497/63 - AP Nr. 17 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 44, 160 = AP Nr. 41 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
  • BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 52/90

    Bezahlte Arbeitspausen; Berechnung der Urlaubsvergütung

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer so zu stellen, wie dieser gestanden hätte, wenn die Arbeit nicht infolge des Feiertages ausgefallen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAGE 8, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 18, 213 = AP Nr. 20 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 543/85 - AP Nr. 50 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 57, 74 [BAG 02.12.1987 - 5 AZR 602/86] = AP Nr. 53 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 580/87

    Anspruch auf Feiertagsvergütung im Arbeitskampf

    Eine Verdienstausfallentschädigung kann hiernach nur dann gefordert werden, wenn der Feiertag die einzige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (BAGE 1, 241 = AP Nr. 1 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 8, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 13, 220 = AP Nr. 14 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 38, 255 = AP Nr. 36 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG und BAGE 44, 160 = AP Nr. 41 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
  • BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 383/87

    Anspruch auf Gewährung eines arbeitsfreien Tages bei Zusammentreffen des

    Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Feiertagsbezahlung besteht hiernach nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (ständige Rechtsprechung u.a. BAGE 1, 241, 244 = AP Nr. 1 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 8, 80, 83 = AP Nr. 6 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 13, 222, 223 [BAG 28.09.1962 - 1 AZR 347/61] = AP Nr. 14 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II 3 a der Gründe; BAGE 38, 255, 257 = AP Nr. 37 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 2 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.1995 - 1 Sa 972/94

    Anspruch auf Feiertagslohn sowie Mehrarbeitszuschlag für Nachholarbeit;

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  • BAG, 28.09.1962 - 1 AZR 347/61

    Beschäftigung am Sonntag - Anspruch auf Feiertagsbezahlung - Bindung des Richters

    Wenn nämlich nicht wegen des Feiertags, sondern wegen des betrieblichen Ruhetags nicht gearbeitet wird, dann entfällt der Lohnzahlungsanspruch für diesen Tag, falls er zugleich Feiertag ist, schon nach § 1 Abs. 1 Satz 1 FLG, weil in einem solchen Falle der Feiertag nicht die alleinige Ursache des Lohnausfalles ist, wie dies stets gefordert worden muß (BAG 8, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 Feiertagslohn zahlungsG; vgl. auch BAiG 8, 219 /226 t j = AP Nr. 5 zu § 6 ll BGB Urlaubsrccht).
  • BAG, 12.11.1986 - 5 AZR 637/84

    Lohnfortzahlungspflicht eines Arbeitgebers an einem nicht gesetzlichem Feiertag

    Ein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls besteht hiernach nur dann, wenn der Feiertag die einzige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (BAG 1, 241 = AP Nr. 1 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG 8, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG 13, 220 = AP Nr. 14 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG 38, 255 = AP Nr. 36 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
  • BAG, 17.11.1961 - 1 AZR 247/60

    Zulassung der Revision - Begründung der Zulassung - Richterliches

    Entscheidung BAG 8, 80 = AP N r c 6 zu § 1 Feiertagslohnzahlungsgesetz geklärt worden.
  • BAG, 23.09.1960 - 1 AZR 561/59

    Ausgleich ausfallender Arbeitszeit - Wochen mit Wochenfeiertagen - Bezahlte

  • BAG, 14.07.1967 - 3 AZR 175/66

    Öffentlicher Dienst - Krankenversicherungspflichtiger Angestellter -

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